Professionelle Grundreinigung in Oldenburg: Intensive Tiefenreinigung für makellose Ergebnisse

Intensive Tiefenreinigung für Neubauten, nach Renovierungen und für besondere Anlässe. Wir schaffen die perfekte Basis für Ihren Neustart.

Was ist eine Grundreinigung?

Eine Grundreinigung ist eine intensive, tiefgreifende Reinigung, die weit über die normale Unterhaltsreinigung hinausgeht. Sie wird typischerweise nach Bauarbeiten, Renovierungen, bei Erstbezug oder in regelmäßigen Abständen durchgeführt, um Gebäude und Räume in einen makellosen Zustand zu versetzen. Dabei werden alle Oberflächen, schwer zugängliche Bereiche und hartnäckige Verschmutzungen gründlich behandelt.

Unser Grundreinigungsservice im Detail

Von der Baustellenreinigung bis zur Erstbezugsreinigung - wir schaffen perfekte Ausgangsbedingungen

Baustellenreinigung

  • • Entfernung von Baustaub und Zementresten
  • • Reinigung von Farb- und Kleberückständen
  • • Fenster- und Rahmenreinigung
  • • Bodenbehandlung und -versiegelung
  • • Sanitäranlagen-Ersteinrichtung

Renovierungsreinigung

  • • Beseitigung von Renovierungsrückständen
  • • Tiefenreinigung aller Oberflächen
  • • Entfernung von Schutzfolien
  • • Möbel- und Einrichtungsreinigung
  • • Luftreinigung und Geruchsneutralisation

Erstbezugsreinigung

  • • Komplette Wohnungs-/Büroreinigung
  • • Schrank- und Schrankinnenflächen
  • • Küchen- und Badausstattung
  • • Balkon- und Terrassenreinigung
  • • Übergabefertige Sauberkeit

Intensivreinigung

  • • Tiefenreinigung aller Bodenbeläge
  • • Wand- und Deckenreinigung
  • • Heizkörper und Lüftungsanlagen
  • • Lichtschalter und Steckdosen
  • • Türen und Türrahmen komplett

Spezialreinigung

  • • Teppich- und Polsterreinigung
  • • Hochdruckreinigung von Außenflächen
  • • Graffiti-Entfernung
  • • Desinfektion und Hygieneschutz
  • • Geruchsneutralisation

Endreinigung

  • • Auszugsreinigung für Mieter
  • • Kautionsrückgabe-Sicherung
  • • Übergabeprotokoll-konforme Reinigung
  • • Alle Räume und Nebenräume
  • • Schlüsselfertige Übergabe

Wann ist eine Grundreinigung notwendig?

Ideale Zeitpunkte für Grundreinigung

  • Nach Bauarbeiten: Entfernung von Baustaub, Zement- und Farbresten
  • Bei Erstbezug: Komplette Reinigung vor dem Einzug neuer Mieter
  • Nach Renovierungen: Beseitigung aller renovierungsbedingten Verschmutzungen

Besondere Situationen

  • Wasserschäden: Professionelle Trocknung und Sanierung
  • Betriebsübergabe: Perfekte Sauberkeit für neue Geschäftsinhaber
  • Saisonale Intensivreinigung: Frühjahrsputz oder Jahresabschluss

Ihre Vorteile mit professioneller Grundreinigung

Eine Grundreinigung ist eine Investition in die Zukunft Ihrer Immobilie und Ihres Wohlbefindens

Perfekte Ausgangsbasis

Eine professionelle Grundreinigung schafft die perfekte Basis für den Neustart in sauberen, hygienischen Räumlichkeiten ohne Altlasten.

Zeit- und Kostenersparnis

Professionelle Grundreinigung spart Ihnen Zeit und verhindert teure Folgeschäden durch unsachgemäße Reinigung oder übersehene Problembereiche.

Werterhalt und Schutz

Intensive Reinigung schützt Materialien und Oberflächen vor dauerhaften Schäden und erhält den Wert Ihrer Immobilie langfristig.

Häufig gestellte Fragen zur Grundreinigung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um professionelle Grundreinigung

Die Grundreinigung ist eine intensive, einmalige Tiefenreinigung, während die Unterhaltsreinigung regelmäßig durchgeführt wird. Die Grundreinigung bereitet Räume für den Erstbezug vor oder beseitigt starke Verschmutzungen nach Bauarbeiten.

Die Dauer hängt von der Objektgröße und dem Verschmutzungsgrad ab. Eine normale Büroetage (200m²) benötigt etwa 1-2 Tage, während eine Baustellenreinigung 3-5 Tage dauern kann.

Die Kosten variieren je nach Objektgröße, Verschmutzungsgrad und Aufwand. Grundsätzlich rechnen Sie mit 8-15€ pro m². Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses, individuelles Angebot.

Perfekte Sauberkeit garantiert!

Jetzt Angebot für Grundreinigung anfordern und von makelloser Sauberkeit profitieren. Wir schaffen die perfekte Basis für Ihren Neustart.